Behandlungspflege / Palliativ Betreuung

Behandlungspflege


Persönliche Betreuung mit Verbesserung der Lebensqualität



Die Behandlungspflege erfolgt nach Verordnung des Arztes. Sie umfasst ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden, aber zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich sind.
 
Behandlungspflegen sind beispielsweise Injektionen (z.B. Insulingaben), Medikamenten-verabreichung oder auch das einmal wöchentliche Richten der Dosette, Katheterisierung, Einläufe, Verbände, Dekubitusversorgung.

Voraussetzungen sind hier, dass keine Person im Haushalt diese Leistungen erbringen kann und der/die Versicherte nicht selber dazu in der Lage ist.

Behandlungspflege


Persönliche Betreuung mit Verbesserung der Lebensqualität



Die Behandlungspflege erfolgt nach Verordnung des Arztes. Sie umfasst ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden, aber zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich sind.
 
Behandlungspflegen sind beispielsweise Injektionen (z.B. Insulingaben), Medikamenten-verabreichung oder auch das einmal wöchentliche Richten der Dosette, Katheterisierung, Einläufe, Verbände, Dekubitusversorgung.

Voraussetzungen sind hier, dass keine Person im Haushalt diese Leistungen erbringen kann und der/die Versicherte nicht selber dazu in der Lage ist.

Ihr Ansprechpartner 

Ulrike Westhoff

07228 / 960 575 E-mail

Unser Partner

Dies sollte auf der Verordnung des Arztes stehen, damit die Behandlungspflege durch die Krankenkasse bewilligt werden kann. Dann übernimmt die Krankenkassen bis auf einen Eigenanteil von 10% in den ersten 28 Tagen der Verordnung zuzüglich 10€ pro ausgestellter Verordung die Kosten.

Es gibt einen Leistungskatalog, der festlegt, welche medizinischen Behandlungspflegen verordnungsfähig sind. Ihr Hausarzt oder Ihr Pflegedienst wissen um die verordnungsfähigen Leistungen Bescheid – fragen Sie nach, ob Leistungen der Behandlungspflege für Sie in Frage kommen. Leistungen der Behandlungspflege können Sie sowohl zusätzlich zu Leistungen der Pflegekasse erhalten. Es ist also nicht notwendig, in einem Pflegegrad eingestuft zu sein.




Palliative Betreuung

Wir leisten ganzheitliche palliative Betreuung - körperlicher, psychischer, sozialer und geistig-spiritueller Art.



Palliativ-Care-Krankenpflege am Lebensende ist die umfassende Versorgung und Begleitung von Menschen mit einer nicht heilbaren fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.

Es ist ein ganzheitliches Betreuungskonzept, in das viele Berufsgruppen und Dienste eingebunden sein sollen.


Wir sind Mitglied bei PaTe, dem Palliativ Team Mittelbaden e.V.


Es wird alles versucht, um Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität von Patienten mit ihren Familien, die mit den Problemen konfrontiert sind, zu verbessern.


Durch eine deutliche Bejahung des Lebens soll der Tod weder beschleunigt noch hinausgezögert werden, vielmehr soll durch eine individuelle Betreuung auch für schwerstkranke Patienten die Qualität des Lebens verbessert werden.


Eine gute palliative Versorgung mit ihrem ganzheitlichen Angebot (körperliche, psychische, soziale und geistig-spirituelle Art), macht letztlich den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe überflüssig, der meist aus der Angst heraus entsteht, Schmerzen erleiden zu müssen, anderen Menschen ausgeliefert zu sein oder ihnen zur Last zu fallen.

Schwester Ulrike Westhoff, gelernte Krankenschwester mit Zusatzausbildung zur Palliativpflege, steht Ihnen gerne zur Verfügung und hilft Ihnen bei eventuellen Fragen weiter.




Ihr Ansprechpartner 

Sabine Reichl

Ulrike Westhoff

07228 / 960 575 E-mail
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